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Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung
Mit der Bürgerbeteiligung bietet sich den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bramsche eine Möglichkeit, sich an den Planungen zur Stadtentwicklung zu beteiligen. Zwei Verfahrensarten stehen dabei laut Baugesetzbuch zur Verfügung:


  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Die dort gemachten Anregungen seitens der Bevölkerung werden von der Stadtverwaltung geprüft und können in die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen einfließen.

Der Unterschied zwischen Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen besteht darin, dass ersterer die Grundlage für die Entwicklung einer Kommune bildet. Er stellt flächenbezogen die verschiedenen Nutzungsarten für das gesamte Stadtgebiet dar und reserviert gewissermaßen Gebiete für eine zukünftige Nutzung.
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und gelten jeweils als verbindlicher Bauleitplan. In ihm sind die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z. B. Allgem. Wohnbaugebiete, Straßen-, Grün- und Ausgleichsflächen sowie Gemeinbedarf) und andere Festsetzungen (z. B. überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen usw.) konkret geregelt.


Zur besseren Orientierung sind die folgenden Seiten zur Bürgerbeteiligung nach den beiden Verfahren unterteilt.

Klicken Sie hier, wenn Sie Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben.


Klicken Sie hier, wenn Sie Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben.


Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Stadt Bramsche wenden.


Kontakt
Stadt Bramsche
Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
Leit. städt. Baudirektor Hartmut Greife
Hasestraße 11
49565 Bramsche
Telefon 05461 / 83-303
E-Mail: hartmut.greife@stadt-bramsche.de

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